1287. April 1. Oppeln. fer. 3. p. Palm. Es kommt hier an (Jacob) Erzbischof von Gnesen und ausserdem die Gesandten des Herzogs Heinrich, (Kristan vgl. Herquet in der altpreuss. Monatsschrift XIII. 555 ff.) Bischof von Samland, und die Ritter Symon Gallicus, Heinr. Sohn des Themo, Jacob Sohn des Gosvin, zugleich das Ausbleiben ihres Herrn entschuldigend. Auch die Bischöfe (Paul) von Krakau und (Johannes) von Posen waren vermuthlich durch Geschäfte verhindert, ausgeblieben. Die herzogl. Gesandten legen die Führung der Verhandlung in die Hände des Herzogs Bolesl., des Erzbisch. (Jacob) von Gnesen, des Bischofs (Christian) von Samland und des (Vicelegaten) Adam (Domherr von Krakau), welcher Letzterer zugleich sich dafür verbürgt, dass der Herzog die Entscheidungen der Herren ratificiren werde. Angef. in einem Briefe des Bischofs Thomas bei Stenzel, Bisthumsurk. 224. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |